Allgemein

Spedition allgemein

Kabotage

Unter Kabotage versteht man die Durchführung des Transports von Gütern durch einen Verkehrsunternehmer der Europäischen
Gemeinschaft, der zur Beförderung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr befugt ist, im innerstaatlichen Gebiet anderer Mitgliedstaaten.

Für Kabotage werden mengenmäßige Marktzutrittschancen aufgehoben. Für die Durchführung von Kabotagefahrten gelten die jeweiligen
Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates. Hierzu zählen z. B. Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, Vorschriften
über Gewichte und Abmessungen, für den Beförderungsvertrag geltende Preise und Bestimmungen, etc. .


LKW Vignette

Unter einer Vignette versteht man im eigentlichen Sinne eine Plakette, durch die man eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen kann.
Durch das Vorhandensein der Vignette wird somit bestätigt, dass man im voraus für die in anspruchgenommene Leistung bezahlt hat.
Eine spezielle LKW Vignette setzt somit voraus, dass eine zeitbezogene Gebühr für die Nutzung von Autobahnen für LKW erhoben wird und
mit dem Kauf der Vignette die Erlaubnis dazu erteilt wird. Der Unterschied zur LKW-Maut besteht darin, dass eine Vignette zeitbezogen und
nicht wie eine Maut streckenbezogen ist.